Werbemail-Prämie: Was von der Auszahlung übrig bleibt

Inhaltsverzeichnis

Ein Ratgeber von MailClaim, einer Marke der Teloro GmbH. Die Quellen unterscheiden Gesetz, Gerichtsentscheidung und Angaben zum eigenen Angebot.

Kurzantwort: Bei MailClaim ist Ihre Prämie der tatsächlich realisierte Betrag abzüglich der vorab vereinbarten Kanzleivergütung. MailClaim selbst erhebt keine Erfolgsprovision. Eine geforderte Summe oder ein Streitwert ist noch keine Auszahlung. Erst nach Zahlung und Abrechnung kann die Prämie im Konto gebucht und angefordert werden.

Euro-Banknoten als Motiv zur Berechnung der Werbemail-Prämie

So entsteht die Prämie

Für Ihre Auszahlung zählen zwei Werte: der Betrag, der tatsächlich für Sie realisiert wurde, und die vereinbarte Vergütung der Kanzlei. Steht die Vergütung als vollständiger Prozentsatz fest, können Sie den Abzug und den verbleibenden Betrag ausrechnen. Ein Durchschnitt früherer Fälle ersetzt diesen Vertragspreis nicht.

Formel bei prozentualer Vergütung: Prämie = realisierter Betrag − vereinbarte Kanzleivergütung. Ermitteln Sie zuerst, welche Zahlung in Ihrer Abrechnung als Berechnungsgrundlage ausgewiesen ist. Addieren Sie nicht ungeprüft erstattete Rechtsverfolgungskosten zum persönlichen Schadensersatz. Quelle: MailClaim: Kosten und Finanzierung.

Prämienrechner für Beispielwerte

Der Rechner veranschaulicht den Abzug. Er sagt nicht voraus, ob Ihnen Geld zusteht oder wie viel durchgesetzt wird. Die voreingestellten 20 % sind ein Rechenbeispiel und kein Vergütungssatz von MailClaim. Geben Sie einen vollständigen Satz einschließlich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer ein.

Beispielbeträge nach Vergütung

Reine Rechenbeispiele bei angenommenen 20 % Gesamtvergütung
Realisierter BetragVergütungVerbleibende Prämie
0 € realisiert0 € Vergütung0 € Prämie
50 € realisiert10 € Vergütung40 € Prämie
100 € realisiert20 € Vergütung80 € Prämie
250 € realisiert50 € Vergütung200 € Prämie
500 € realisiert100 € Vergütung400 € Prämie

Diese Beträge sind weder typische Fallausgänge noch garantierte Entschädigungen. Ein größerer behaupteter Anspruch macht die Rechnung nicht wahrscheinlicher. Ob ein persönlicher Geldanspruch überhaupt besteht, erklärt BGH VI ZR 109/23.

Welche Zahlung ist gemeint?

Schadensersatz: Der Betrag gleicht einen nachgewiesenen Schaden aus. Für immaterielle Datenschutzschäden braucht es einen Verstoß, einen tatsächlichen Schaden und dessen Zusammenhang mit der Verarbeitung. EuGH C-300/21 verlangt keine zusätzliche Erheblichkeitsschwelle, lässt den Schadensnachweis aber nicht entfallen.

Kostenersatz: Der Gegner kann erforderliche Rechtsverfolgungskosten ausgleichen müssen. Das ist eine andere Position als eine persönliche Entschädigung. Die 403,50 € in AG Düsseldorf 38 C 135/25 dürfen deshalb nicht als freie Prämie für jede Werbemail gelesen werden.

Vergleich: Eine Einigung kann mehrere Positionen zusammenfassen. Für die Nettoauszahlung zählt die konkrete Regelung und ihre Abrechnung. Fragen Sie nach, wenn aus einem Gesamtbetrag nicht hervorgeht, welcher Anteil auf Ihren Anspruch und welcher auf Kosten entfällt.

Streitwert: Er beschreibt das rechtliche Interesse für die Kostenberechnung. Er ist keine an Sie zu überweisende Summe. Eine Entscheidung mit 3.000 € Streitwert bedeutet folglich keine Prämie von 3.000 €. Zur Einordnung: BGH VI ZR 65/04.

Vom Zahlungseingang zur Überweisung

  1. Die Kanzlei prüft die Ansprüche und legt das Vorgehen fest.
  2. Ein Anspruch wird geltend gemacht; das allein löst noch keine Prämie aus.
  3. Die Gegenseite zahlt tatsächlich.
  4. Die vereinbarte Kanzleivergütung wird berücksichtigt und der verbleibende Betrag abgerechnet.
  5. Die Prämie wird in Ihrem MailClaim-Konto gebucht; anschließend fordern Sie die Überweisung an.

Eine zugesagte Zahlung kann später eintreffen als ein Schreiben oder eine Einigung. Maßgeblich für die Buchung ist der tatsächlich realisierte Betrag. Eine allgemeine Bearbeitungsdauer lässt sich daraus nicht versprechen. Quelle: MailClaim: rechtlicher Ablauf.

Angebote richtig vergleichen

Stellen Sie einen angebotenen Festbetrag, einen Kaufpreis und eine Auszahlung nach Durchsetzung nicht auf dieselbe Grundlage, ohne die Bedingungen zu lesen. Wichtig sind Annahme, Zeitpunkt, sämtliche Abzüge und der Verbleib des Anspruchs. Die Gegenüberstellung mit Inbox Ally und der Vergleich mit Ersatz-Pilot erläutern diese Unterschiede.

MailClaim ist unsere Empfehlung, wenn Sie Ihren Anspruch behalten und den digitalen Kanzleiweg nutzen möchten. Die AGB sehen keine Abtretung vor. Bei Ablehnung oder erfolgloser Durchsetzung zahlen Sie im vorgesehenen Prozess nichts; ein garantierter Auszahlungsbetrag folgt daraus nicht. Quelle: MailClaim: AGB; MailClaim: Kosten und Finanzierung.

Eine Abrechnung lesen, bevor Sie rechnen

Der häufigste Rechenfehler entsteht vor der Prozentrechnung: Ein Gesamtbetrag wird vollständig als persönliche Entschädigung behandelt, obwohl darin weitere Positionen stecken. Eine brauchbare Abrechnung sollte erkennen lassen, welcher Anspruch bezahlt wurde, welche Kosten gesondert ausgeglichen wurden und worauf die vereinbarte Vergütung berechnet wird.

Fiktives Beispiel: In einem Schreiben stehen 200 € für die betroffene Person und 80 € zur Erledigung einer Kostenposition. Daraus folgt nicht ohne Weiteres, dass Sie den Prämienrechner mit 280 € füttern sollten. Zuerst muss feststehen, welche Positionen die konkrete Vergütungsvereinbarung als Grundlage verwendet und wem sie rechtlich zugeordnet sind.

Ebenso wenig darf man einen Kostenersatz doppelt zählen: einmal als Begleichung einer Kostenforderung und zusätzlich als freie Prämie. Fragen Sie nach, wenn aus einer Summe „inklusive aller Kosten“ diese Zuordnung nicht ersichtlich wird. Ein Prozentrechner kann eine fehlende Aufschlüsselung nicht ersetzen.

Prozent, Umsatzsteuer und Berechnungsgrundlage

Ein Vergütungssatz ist nur mit seiner vollständigen Bezugsgröße aussagekräftig. Bezieht er sich auf die persönliche Zahlung, auf einen anderen vereinbarten Betrag oder auf einen abgegrenzten Teil der Einigung? Ist eine Umsatzsteuer bereits enthalten oder kommt sie auf die Vergütung hinzu? Lesen Sie dafür die individuelle Vereinbarung.

Eine reine Rechenillustration: 20 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer auf die Vergütung entsprechen rechnerisch 23,8 % der zugrunde gelegten Summe. Das sind keine MailClaim-Konditionen. Das Beispiel zeigt, warum der Rechner nach dem vollständigen Gesamtsatz fragt. Wer bei einem solchen Beispiel nur 20 eingibt, würde den Abzug zu niedrig berechnen.

Auch Rundungen können eine kleine Differenz verursachen. Unser Rechner rundet den Vergütungsbetrag auf Cent und zieht ihn dann ab. Maßgeblich für eine echte Auszahlung bleibt die nachvollziehbare Abrechnung nach der vereinbarten Methode. Eine Abweichung sollte geklärt und nicht durch einen angenommenen Durchschnittssatz erklärt werden. Quelle: MailClaim: Kosten und Finanzierung.

Forderung, Einigung und Gutschrift sind drei Schritte

Eine bezifferte Forderung ist zunächst das Ergebnis einer rechtlichen Bewertung und einer Erklärung gegenüber dem Gegner. Eine Einigung kann danach festlegen, was der Gegner leisten soll. Erst eine tatsächlich eingegangene Zahlung lässt sich im vorgesehenen Ablauf als realisierter Betrag abrechnen. Zwischen diesen Schritten können Zeit und weitere Prüfung liegen.

Das erklärt, weshalb ein Status wie „Schreiben versandt“ oder „Vergleich vorgeschlagen“ kein auszahlbares Guthaben bedeutet. Prüfen Sie im Konto, ob eine Prämie tatsächlich gebucht wurde. Wenn Sie zu einer konkreten Zahlung nachfragen, nennen Sie den Vorgang und den bekannten Zahlungshinweis; teilen Sie keine ungesicherten Kontodaten über einen unbekannten Kontaktweg. Quelle: MailClaim: rechtlicher Ablauf.

Eine geringere Zahlung als ursprünglich gefordert kann ebenfalls erklärungsbedürftig sein. War sie als vollständige Erledigung angenommen, nur eine Teilzahlung oder für eine bestimmte Kostenposition bestimmt? Die Behandlung dieser Unterschiede ist Aufgabe der konkreten Fallabrechnung. Ein bloßer Zahlungseingang bestimmt seinen Rechtsgrund nicht selbst.

Zwei Angebote auf derselben Grundlage prüfen

Diese Fragen gehören vor einen Vergleich der Eurobeträge
FrageWarum sie den Vergleich verändert
Ist der Betrag zugesagt oder nur eine Obergrenze?Ein angenommenes Kaufangebot und ein möglicher Höchstbetrag haben eine andere Verbindlichkeit.
Ist der Anspruch bei Ihnen geblieben?Ein früher Kaufpreis kann mit der Übertragung späterer Erlöse zusammenhängen.
Was ist die Gebührenbasis?Dieselbe Quote kann auf unterschiedlichen Summen zu anderen Auszahlungen führen.
Welche Kosten sind bei Misserfolg erfasst?Eine günstige Erfolgsquote beantwortet nicht den Umfang der Kostenübernahme.
Welche weiteren Rechte werden berührt?Unterlassung, Kostenersatz und spätere Vertragsstrafe können gesondert geregelt sein.

Für MailClaim ist der Verbleib der Ansprüche ausdrücklich geregelt. Den vollständigen Vergütungssatz erhalten Sie vor der Mandatierung. Aus diesen beiden Angaben lässt sich ein konkretes Angebot beurteilen; eine pauschale Behauptung, jedes Ergebnis müsse höher sein als bei einem Festbetrag, wäre daraus nicht ableitbar. Quelle: MailClaim: AGB; MailClaim: Kosten und Finanzierung.

Häufige Fragen

Wie berechne ich meine Werbemail-Prämie?

Aus dem tatsächlich realisierten Betrag wird die vorab vereinbarte Kanzleivergütung abgezogen. Der verbleibende Betrag ist Ihre Prämie. Der Rechner zeigt diese Rechnung mit Ihren Beispielwerten; er prüft keinen Rechtsanspruch. Quelle: MailClaim: Kosten und Finanzierung.

Ist der Beispielsatz von 20 % der MailClaim-Preis?

Nein. Er dient ausschließlich der Veranschaulichung. Die konkrete Kanzleivergütung wird Ihnen vor der Beauftragung mitgeteilt. Übernehmen Sie für eine eigene Berechnung den vollständigen vereinbarten Satz. Quelle: MailClaim: Kosten und Finanzierung.

Warum ist ein Vergleichsbetrag nicht gleich meiner Auszahlung?

Ein Vergleich kann verschiedene Forderungen regeln. Entscheidend ist, welche Position Ihnen zusteht, welche Kosten gesondert ausgeglichen werden und welche Vergütung vereinbart ist. Lesen Sie deshalb die Aufschlüsselung, bevor Sie den Gesamtbetrag als Prämie behandeln.

Nimmt MailClaim selbst eine Erfolgsprovision?

Nein. MailClaim erhebt keine eigene Erfolgsprovision. Nur bei tatsächlichem Erfolg wird die zuvor vereinbarte erfolgsbezogene Kanzleivergütung berücksichtigt. Quelle: MailClaim: AGB.

Was kostet es, wenn der Gegner nicht zahlt?

Bleibt die Durchsetzung erfolglos, zahlen Nutzer im vorgesehenen Prozess nichts. Eine bezifferte Forderung allein ist noch keine realisierte Zahlung. Der Fall kann daher auch ohne Prämie enden. Quelle: MailClaim: Kosten und Finanzierung.

Wann kann ich die Auszahlung anfordern?

Nach dem tatsächlichen Zahlungseingang und der Abrechnung wird die Prämie im Konto gebucht. Anschließend fordern Sie die Überweisung an. Ein versandtes Anwaltsschreiben ist noch keine auszahlbare Kontogutschrift. Quelle: MailClaim: rechtlicher Ablauf.

Muss ich bei MailClaim zuerst Geld überweisen?

Für Einreichung und Prüfung ist keine Vorauszahlung vorgesehen. Die Kanzleivergütung wird bei tatsächlich realisierter Zahlung berücksichtigt. Selbst veranlasste zusätzliche kostenpflichtige Schritte sollten Sie zuvor mit der Vertretung abstimmen. Quelle: MailClaim: Kosten und Finanzierung.

Sind Anwaltskosten und Schadensersatz dasselbe?

Nein. Kostenersatz gleicht erforderliche Rechtsverfolgungskosten aus. Immaterieller DSGVO-Schadensersatz betrifft dagegen einen nachgewiesenen persönlichen Schaden. Die 403,50 € aus AG Düsseldorf 38 C 135/25 sind beispielsweise Anwaltskosten.

Sind 450 € oder 500 € pro Werbemail garantiert?

Nein. Es gibt keinen gesetzlichen Festbetrag pro Nachricht. BGH VI ZR 109/23 verneint einen automatischen immateriellen Geldanspruch allein aufgrund einer unerlaubten Werbemail. Ein Rechner kann diese Anspruchsprüfung nicht ersetzen.

Bedeutet netto im Rechner automatisch steuerfrei?

Nein. Hier bedeutet netto ausschließlich nach Abzug der eingegebenen Kanzleivergütung. Steuerliche Folgen werden nicht berechnet. Aus einer Rechenhilfe folgt keine Einordnung einer Zahlung für die Steuererklärung.

Was passiert bei einer Unterlassung ohne Geldzahlung?

Dann kann die weitere Werbung wirksam unterbunden worden sein, ohne dass eine Prämie entsteht. MailClaims Kostenübersicht behandelt diesen Fall ausdrücklich: Keine erfolgsbezogene Vergütung aus einem Zahlbetrag, den es nicht gibt. Quelle: MailClaim: Kosten und Finanzierung.

Kann ich meinen Anspruch behalten und trotzdem ohne Kostenrisiko prüfen lassen?

Ja. MailClaim sieht keine Abtretung an Plattform oder Kanzlei vor. Die Kostenregeln des vorgesehenen Prozesses und der Verbleib Ihrer Ansprüche werden in AGB und Kostenübersicht getrennt erklärt. Quelle: MailClaim: AGB; MailClaim: Kosten und Finanzierung.

Mit MailClaim prüfen lassen

Leiten Sie die Werbemail an [email protected] weiter und bewahren Sie das Original auf. MailClaim bereitet den Vorgang auf; mit Ihrer digitalen Unterschrift beauftragen Sie die unabhängige Kanzlei. Sie behalten Ihren Anspruch und erfahren die konkrete Vergütung vor der Beauftragung. Quelle: MailClaim: Mail einreichen; MailClaim: AGB.

Werbemail kostenfrei prüfen lassen

Weitere Geld-Ratgeber: Mehrere Werbemails und Vertragsstrafe; Geld bei Firmenadressen richtig zuordnen. Grundlagen: Wann wegen einer Werbemail tatsächlich Geld fließt.

Quellen und Fundstellen

Quellenabgleich: . Entscheidungsdatum, Veröffentlichungsdatum des Beitrags und Zeitpunkt der Überarbeitung sind getrennte Angaben. Die Erläuterungen stammen von MailClaim; die verlinkten Volltexte ermöglichen die Kontrolle.

Gerichtsentscheidungen

  1. BGH, Urteil vom 28.01.2025 – VI ZR 109/23Amtlicher Volltext (PDF) · Rn. 10–22, insbesondere Rn. 16–22 · ECLI: ECLI:DE:BGH:2025:280125UVIZR109.23.0. Sachverhalt und Grenzen der Übertragung.
  2. EuGH, Urteil vom 04.05.2023 – C-300/21Amtlicher Volltext bei CURIA · Tenor Nr. 1–3; Rn. 32–51. Sachverhalt und Grenzen der Übertragung.
  3. AG Düsseldorf, Urteil vom 30.04.2026 – 38 C 135/25Amtlicher Volltext bei NRWE · Tenor; Entscheidungsgründe zur Einwilligung und zu den Rechtsanwaltskosten · ECLI: ECLI:DE:AGD:2026:0430.38C135.25.00. Sachverhalt und Grenzen der Übertragung.
  4. BGH, Beschluss vom 30.11.2004 – VI ZR 65/04Amtlicher Volltext (PDF) · Gründe zur Streitwertfestsetzung. Sachverhalt und Grenzen der Übertragung.

Gesetze und weitere Originalquellen

Zur Arbeitsweise der Redaktion und zum Profil von Deniss Danilciks. Allgemeine Information; über Ansprüche und Vorgehen entscheidet die beauftragte Kanzlei anhand des konkreten Falls.

Beitrag als Text mit Quellen · Ratgeberdaten als JSON

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