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Ein Ratgeber von MailClaim, einer Marke der Teloro GmbH. Die Quellen unterscheiden Gesetz, Gerichtsentscheidung und Angaben zum eigenen Angebot.
Kurzantwort: Bewahren Sie die Originalmail im Postfach auf und sichern Sie eine unveränderte EML- oder MSG-Datei. Ein Screenshot ergänzt den sichtbaren Inhalt, enthält aber regelmäßig weniger technische Daten. Halten Sie zusätzlich frühere Einwilligungen, Widersprüche und spätere Nachrichten fest. Keine einzelne Sicherungsmethode garantiert für sich den Ausgang eines Beweisverfahrens.

Welche Frage die Mail später beantworten soll
Bei einer Werbemail geht es nicht nur um den sichtbaren Satz „Wir haben ein Angebot für Sie“. Im Streit können Versand, Empfängeradresse, verantwortliches Unternehmen, Einwilligung oder der Zeitpunkt nach einem Widerspruch relevant sein. Eine gute Sicherung erhält Material für diese unterschiedlichen Fragen. Sie entscheidet die rechtliche Bewertung nicht vorweg.
Arbeiten Sie deshalb mit zwei Ebenen: Die unveränderte Originaldatei erhält die technische und inhaltliche Fassung. Eine übersichtliche Arbeitskopie oder ein Screenshot zeigt, was Sie wahrgenommen haben. Verwechseln Sie diese Zwecke nicht. Ein schön lesbares PDF ist nicht automatisch der vollständigere technische Beleg.
Original, EML, MSG und PDF
| Form | Stärke | Grenze |
|---|---|---|
| Original im Postfach | Erhält den Zusammenhang mit Ordner, Verlauf und Mailprogramm | Kann durch automatische Löschung oder Kontoverlust verschwinden |
| EML-Datei | Speichert eine Nachricht mit Headern und Inhalt in einem verbreiteten Nachrichtenformat | Lesbarkeit und Vollständigkeit des konkreten Exports kontrollieren |
| MSG-Datei | Outlook-Nachrichtenformat mit zugehörigen Nachrichteninformationen | Benötigt passende Software; nicht mit einem Screenshot gleichzusetzen |
| PDF oder Screenshot | Macht sichtbaren Text und Darstellung leicht lesbar | Kann technische Daten, Anhänge oder Teile des Verlaufs auslassen |
Bewahren Sie Original und Export parallel auf. Benennen Sie Dateien so, dass Sie sie wiederfinden, etwa nach Datum und Absender. Ein von Ihnen gewählter Dateiname ist nur eine Ordnungshilfe; er beweist den tatsächlichen Eingang nicht. Die wichtigen Zeitangaben müssen aus den erhaltenen Unterlagen nachvollzogen werden.
Gmail im Browser
- Die betreffende Nachricht öffnen.
- Im Dreipunkt-Menü der Nachricht „Nachricht herunterladen“ wählen.
- Die heruntergeladene EML-Datei unverändert ablegen.
- Für eine zusätzliche Sichtprüfung „Original anzeigen“ öffnen und die vollständigen Header erhalten.
Google beschreibt außerdem die Weiterleitung als Anhang: Nachrichten in der Liste auswählen, das Menü öffnen und „Als Anhang weiterleiten“ verwenden. Das ist für mehrere getrennte Originalnachrichten hilfreich. Ein exportierter Gesprächsausschnitt sollte nicht an die Stelle der einzelnen relevanten Mails treten. Quelle: Google: Nachrichten herunterladen und als Anhang weiterleiten; Google: vollständigen E-Mail-Header lesen.
Outlook: die verwendete Version beachten
Microsoft unterscheidet neues Outlook, klassisches Outlook und die Webversion. Im neuen Outlook beziehungsweise im Web führt der Download über die Nachrichtenaktionen oder das Kontextmenü. Im klassischen Outlook wird eine geöffnete Nachricht über „Datei“ und „Speichern unter“ als Datei gesichert. Die verfügbare Endung hängt von Version und gewähltem Format ab. Quelle: Microsoft: Outlook-Nachrichten als Datei speichern.
Kontrollieren Sie nach dem Export, ob wirklich eine Nachrichtendatei und nicht lediglich ein HTML-Ausdruck entstanden ist. Bewahren Sie den ursprünglichen Download auf, auch wenn Sie für die Übersicht zusätzlich ein PDF erzeugen. Eine PDF-Druckfunktion ist eine Darstellungshilfe und kein Ersatz für sämtliche Nachrichteninformationen.
Wenn die genannten Menüpunkte fehlen, prüfen Sie zunächst die Outlook-Version. Ein Wechsel zwischen klassischem und neuem Outlook kann die Schritte ändern. Versuchen Sie nicht, das Format nur durch Umbenennen der Endung zu wechseln; aus einer PDF wird dadurch keine EML-Datei.
Apple Mail und andere Programme
Auf dem Mac lässt sich eine ausgewählte Nachricht in Mail über „Ablage“ und „Sichern unter“ erhalten. Wählen Sie für eine Nachrichtendatei die von Apple beschriebene reine Datei der E-Mail; sie wird im EML-Format gesichert. Ein zusätzlicher PDF-Export dient einem anderen Zweck. Quelle: Apple: E-Mails in Mail auf dem Mac sichern.
Bei anderen Programmen suchen Sie nach „Nachricht speichern“, „Quelltext“ oder „Als Anhang weiterleiten“. Menünamen allein garantieren kein bestimmtes Format. Prüfen Sie deshalb die gespeicherte Datei, erhalten Sie den Postfacheintrag und ziehen Sie im Zweifel die Herstelleranleitung Ihrer Version heran. Für einen Einstieg in die Fallaufnahme genügt bei MailClaim auch eine normale Weiterleitung. Quelle: MailClaim: Mail einreichen.
Was Header zeigen und was nicht
From und Reply-To: Diese Felder zeigen Absender- und Antwortangaben. Die sichtbare Identität kann von der technisch verantwortlichen oder wirtschaftlich begünstigten Stelle abweichen. Eine Signatur allein beweist keine Verantwortlichkeit.
Received und Return-Path: Sie enthalten Hinweise auf Übertragungswege und Rückläufer. Die Einordnung verlangt den vollständigen Verlauf. Einzelne Zeilen aus einer Weiterleitung können aus dem Kontext gerissen sein.
Message-ID und Zeitfelder: Sie helfen, Nachrichten und mögliche Dubletten abzugleichen. Lokale Anzeige, Zeitzone und technische Zeitstempel können sich unterscheiden. Schreiben Sie bei einer Chronologie dazu, ob Sie den angezeigten Postfacheingang oder einen anderen Zeitwert verwenden.
Authentifizierungsangaben: SPF, DKIM und DMARC können bei der technischen Zuordnung helfen. Sie beantworten nicht, ob der Empfänger Werbung erlaubt hat. Entfernen Sie diese Daten nicht nur deshalb, weil sie im sichtbaren Nachrichtenfenster nicht gebraucht werden.
Google erläutert den Zugang zum vollständigen Header und Möglichkeiten seiner technischen Analyse. Eine Auswertung durch ein Analysewerkzeug bleibt von der rechtlichen Würdigung zu trennen. Quelle: Google: vollständigen E-Mail-Header lesen.
Der Verlauf ist oft wichtiger als eine einzelne Datei
Für eine erste Nachricht kann die Originalmail im Mittelpunkt stehen. Bei einer Nachricht nach Abmeldung brauchen Sie zusätzlich die Abmeldung und den verfügbaren Zugangsnachweis. Nach einer Unterlassungserklärung kommt deren Wortlaut hinzu. Erst damit lässt sich prüfen, ob die neue Nachricht in den erfassten Zeitraum und Schutzumfang fällt.
| Ereignis | Unterlage | Offene Frage |
|---|---|---|
| Erste Werbung | Originaldatei und sichtbarer Inhalt | Gab es eine Anfrage, Einwilligung oder Kundenbeziehung? |
| Abmeldung oder Widerspruch | Erklärung, Bestätigung, Versand- und Zugangshinweise | Welche Werbung und welche Adresse waren erfasst? |
| Erneuter Eingang | Neue Originaldatei, Datum und Adresse | Tatsächlich neue Nachricht oder Dublette? |
| Unterlassungsvertrag | Vollständige Erklärung und dazugehöriger Schriftwechsel | Welcher Schuldner, Schutzumfang und Vertragsstrafenmechanismus? |
LG Paderborn 2 O 325/23 zeigt die Bedeutung eines nachweisbaren Widerspruchs und der danach eingegangenen Nachrichten. BGH VII ZR 895/21 betrifft dagegen den Zugang geschäftlicher E-Mails im Vertragsrecht. Dieses Urteil lässt sich nicht ungeprüft als Regel für jeden privaten Spamordner übertragen.
Integrität und Weitergabe
Bearbeiten Sie die einzige Originaldatei nicht. Wenn Sie eine Arbeitskopie schwärzen, übersetzen oder kommentieren, kennzeichnen Sie sie entsprechend. Ein später gebildeter Hashwert kann zwei Dateien auf Gleichheit vergleichen. Er beweist für sich allein weder, dass die Nachricht zu einem bestimmten früheren Zeitpunkt einging, noch dass der behauptete Absender sie versandt hat.
Bei Geschäftspostfächern können vertrauliche Informationen oder Daten Dritter enthalten sein. Klären Sie Ihre Befugnis zur Weitergabe und fragen Sie nach, welche Unterlagen benötigt werden. MailClaims Datenschutzhinweise beschreiben Verarbeitung und erforderliche Empfänger. Die Sicherung eines Belegs und seine Weitergabe an Dritte sind zwei getrennte Schritte. Quelle: MailClaim: Datenschutz; MailClaim: AGB.
Mit Original, kurzer Chronologie und vollständiger Vorgeschichte kann die Kanzlei gezielt prüfen. Eine manipulierte Datei oder ein möglichst dramatischer Begleittext verbessert die Beweislage nicht. Was fehlt oder unklar ist, sollte ausdrücklich als fehlend oder unklar benannt werden.
Häufige Fragen
Muss ich EML in MSG umwandeln?
Für die erste Sicherung ist eine unnötige Umwandlung meist nicht hilfreich. Erhalten Sie das Format, das Ihr Mailprogramm unverändert exportiert. Bewahren Sie bei einer zusätzlich benötigten Konvertierung auch die ursprüngliche Datei auf. Eine lesbare Kopie und die exportierte Quelle erfüllen unterschiedliche Zwecke.
Reicht ein Screenshot für den Einstieg?
Ein Screenshot kann Absenderanzeige, Text und Darstellung verdeutlichen. Er enthält regelmäßig nicht sämtliche technischen Header und kann Empfänger- oder Versandinformationen abschneiden. Sichern Sie deshalb zusätzlich das Original. Wenn der Export gerade nicht gelingt, löschen Sie die Nachricht nicht; die erste Anfrage muss daran nicht scheitern. Quelle: MailClaim: Mail einreichen.
Darf ich vertrauliche Angaben schwärzen?
Erhalten Sie zunächst eine unveränderte Ausgangskopie. Klären Sie dann mit der prüfenden Stelle, welche Daten erforderlich sind und welche Arbeitskopie gegebenenfalls geschwärzt werden kann. Eine veränderte Datei darf nicht als unverändertes Original bezeichnet werden. Bei betrieblichen Inhalten ist die Befugnis zur Weitergabe gesondert zu prüfen. Quelle: MailClaim: AGB.
Beweist ein bestandener DKIM-Test eine Einwilligung?
Nein. Technische Authentifizierung und Werbeeinwilligung beantworten unterschiedliche Fragen. Ein authentisch versandtes Angebot kann unerlaubt sein; eine gefälschte sichtbare Absenderangabe kann umgekehrt die Zuordnung zum genannten Unternehmen problematisch machen. Header sind Anhaltspunkte für Versand und Integrität, keine Zustimmung des Empfängers.
Sind mehrere exportierte Kopien mehrere Werbemails?
Nein. Eine Datei, ein Screenshot und eine Weiterleitung können dieselbe Nachricht wiedergeben. Notieren Sie, ob tatsächlich ein neuer Eingang vorliegt. Message-ID, Zeitangaben und der übrige Verlauf helfen beim Abgleich; kein einzelnes Merkmal sollte dabei isoliert als unfehlbarer Beweis behandelt werden.
Was soll ich mit verdächtigen Anhängen machen?
Öffnen Sie sie nicht für eine Fallprüfung. Erhalten Sie die Mail über die vorgesehenen Exportwege, ohne ausführbare Dateien zu starten oder Links aufzurufen. Beziehen Sie bei einem geschäftlichen Postfach die IT ein. Das technische Risiko einer Phishing-Nachricht ist von der rechtlichen Prüfung einer erkennbaren Geschäftswerbung zu unterscheiden.
Quellen und Fundstellen
Quellenabgleich: . Entscheidungsdatum, Veröffentlichungsdatum des Beitrags und Zeitpunkt der Überarbeitung sind getrennte Angaben. Die Erläuterungen stammen von MailClaim; die verlinkten Volltexte ermöglichen die Kontrolle.
Gerichtsentscheidungen
- LG Paderborn, Urteil vom 12.03.2024 – 2 O 325/23Amtlicher Volltext bei NRWE · Entscheidungsgründe, insbesondere zur Monatsfrist des Art. 12 Abs. 3 DSGVO · ECLI: ECLI:DE:LGPB:2024:0312.2O325.23.00. Sachverhalt und Grenzen der Übertragung.
- BGH, Urteil vom 06.10.2022 – VII ZR 895/21Amtlicher Volltext (PDF) · Leitsatz; Entscheidungsgründe zum Zugang · ECLI: ECLI:DE:BGH:2022:061022UVIIZR895.21.0. Sachverhalt und Grenzen der Übertragung.
Gesetze und weitere Originalquellen
- Google: Nachrichten herunterladen und als Anhang weiterleiten
- Google: vollständigen E-Mail-Header lesen
- Microsoft: Outlook-Nachrichten als Datei speichern
- Apple: E-Mails in Mail auf dem Mac sichern
- MailClaim: Mail einreichen Informationen zum eigenen MailClaim-Angebot.
- MailClaim: Datenschutz Informationen zum eigenen MailClaim-Angebot.
- MailClaim: AGB Informationen zum eigenen MailClaim-Angebot.







