Kosten und Finanzierung
Sie gehen kein Kostenrisiko ein. Eine Vergütung fällt nur für die Kanzlei an, wenn für Sie tatsächlich Geld gezahlt wurde.
Was Sie nicht zahlen
- Prüfung und Ablehnung: Einreichung und Prüfung sind kostenfrei.
- Erfolglose Durchsetzung: Es entstehen im vorgesehenen Prozess keine Anwaltskosten für Sie.
- Gericht und Gegenseite: Diese Kosten werden Ihnen im vorgesehenen Prozess nicht berechnet.
- Gebühren: Es gibt keine Mindest-, Bearbeitungs- oder versteckten Gebühren.
- Provision: MailClaim erhebt keine Erfolgsprovision.

Vergütung nur bei Erfolg
Die konkrete Höhe teilt die Kanzlei Ihnen vor der Beauftragung mit. Sie bezieht sich auf den tatsächlich gezahlten Betrag und lag zuletzt im Schnitt bei 19,7 %.
| Situation | Für Sie | Für die Kanzlei |
|---|---|---|
| Fall wird abgelehnt | Keine Kosten | Keine Vergütung von Ihnen |
| Durchsetzung bleibt erfolglos | Keine Kosten | Keine Vergütung von Ihnen |
| Unterlassung ohne Zahlung | Keine Kosten | Keine erfolgsbezogene Vergütung aus einem Zahlbetrag |
| Zahlung der Gegenseite | Prämie = Zahlung abzüglich Kanzleivergütung | Vorab mitgeteilte Vergütung |
| Abbruch vor Abschluss | Kostenfrei | Keine Vergütung von Ihnen |
Warum das Modell funktioniert
Die Bearbeitung vieler gleichartiger Fälle ist weitgehend standardisierbar. Dadurch lässt sich ein einzelner kleiner Anspruch wirtschaftlich verfolgen, den allein kaum jemand durchsetzen würde.
Der Anspruch bleibt dabei Ihrer: Es gibt keine Abtretung an MailClaim oder die Kanzlei. Ein gezahlter Betrag gehört Ihnen, abzüglich der vereinbarten Kanzleivergütung.
Verbraucher können ihre Vertragserklärung außerdem nach der Widerrufsbelehrung widerrufen.
