Kosten und Finanzierung

Sie gehen kein Kostenrisiko ein. Eine Vergütung fällt nur für die Kanzlei an, wenn für Sie tatsächlich Geld gezahlt wurde.

Was Sie nicht zahlen

  • Prüfung und Ablehnung: Einreichung und Prüfung sind kostenfrei.
  • Erfolglose Durchsetzung: Es entstehen im vorgesehenen Prozess keine Anwaltskosten für Sie.
  • Gericht und Gegenseite: Diese Kosten werden Ihnen im vorgesehenen Prozess nicht berechnet.
  • Gebühren: Es gibt keine Mindest-, Bearbeitungs- oder versteckten Gebühren.
  • Provision: MailClaim erhebt keine Erfolgsprovision.
Euro-Banknoten liegen übereinander auf einem Tisch

Vergütung nur bei Erfolg

Die konkrete Höhe teilt die Kanzlei Ihnen vor der Beauftragung mit. Sie bezieht sich auf den tatsächlich gezahlten Betrag und lag zuletzt im Schnitt bei 19,7 %.

SituationFür SieFür die Kanzlei
Fall wird abgelehntKeine KostenKeine Vergütung von Ihnen
Durchsetzung bleibt erfolglosKeine KostenKeine Vergütung von Ihnen
Unterlassung ohne ZahlungKeine KostenKeine erfolgsbezogene Vergütung aus einem Zahlbetrag
Zahlung der GegenseitePrämie = Zahlung abzüglich KanzleivergütungVorab mitgeteilte Vergütung
Abbruch vor AbschlussKostenfreiKeine Vergütung von Ihnen

Warum das Modell funktioniert

Die Bearbeitung vieler gleichartiger Fälle ist weitgehend standardisierbar. Dadurch lässt sich ein einzelner kleiner Anspruch wirtschaftlich verfolgen, den allein kaum jemand durchsetzen würde.

Der Anspruch bleibt dabei Ihrer: Es gibt keine Abtretung an MailClaim oder die Kanzlei. Ein gezahlter Betrag gehört Ihnen, abzüglich der vereinbarten Kanzleivergütung.

Verbraucher können ihre Vertragserklärung außerdem nach der Widerrufsbelehrung widerrufen.

Person arbeitet am Laptop an einem Schreibtisch
Mail einreichen