- Gericht
- EuGH
- Aktenzeichen
- C-654/23
- Entscheidung
- · Urteil
- Bezug zum Thema
- Werbemail
Worum ging es?
Ein Onlinemedium bot ein kostenloses Konto mit begrenztem Artikelzugang und täglichem Newsletter an. Weitere Artikel und Analysen waren kostenpflichtig. Die Aufsichtsbehörde beanstandete den Newsletterversand.
Was hat das Gericht entschieden?
Der EuGH ordnete den Newsletter als Direktwerbung für ähnliche Leistungen ein. Die Adresse kann in dieser Konstellation im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Dienstleistung erlangt sein, obwohl das Konto zunächst kostenlos ist. Für die durch Art. 13 Abs. 2 ePrivacy-Richtlinie erfasste Verwendung gelten nicht zusätzlich die Bedingungen des Art. 6 Abs. 1 DSGVO.
Was bedeutet das für Werbemails?
Kostenlos bedeutet nicht automatisch, dass die Bestandskundenausnahme ausscheidet. Entscheidend sind die konkrete Leistung, die Herkunft der Adresse, ähnliche Angebote und die weiteren Voraussetzungen der Ausnahme.
Grenzen der Entscheidung
Kein Freibrief für jeden Gratisaccount oder jede Newsletterliste. Insbesondere die Widerspruchsmöglichkeit bleibt erforderlich. Die Entscheidung ist von der Frage zu trennen, ob eine als Rechtsgrundlage verwendete Einwilligung freiwillig erteilt wurde.
Fundstelle und Zitierung
Nachlesen: Tenor Nr. 1–2; Rn. 40–69.
EuGH, Urteil vom 13.11.2025 – C-654/23. Inteligo Media: Auch ein kostenloses Konto kann eine Kundenbeziehung begründen. Erläuterung: MailClaim, Quellenabgleich 2. November 2026.
Zusammen lesen
- OLG Jena 2 U 88/10: Ein Einkauf erlaubt keine Newsletter für das gesamte Sortiment
- LG Nürnberg-Fürth 4 HK O 655/21: Ein Hinweis auf Widerspruch ist noch keine ausdrückliche Einwilligung
- OLG München 29 U 599/24 e: Erzwungener Newsletter bei der Kontoeröffnung
Weitere Entscheidungen: Bestandskunden · Werbemail als Beweis sichern