- Gericht
- OLG Jena
- Aktenzeichen
- 2 U 88/10
- Entscheidung
- · Urteil
- Bezug zum Thema
- Werbemail
Worum ging es?
Ein Kunde hatte Holzkitt gekauft. Danach erhielt er Newsletter mit weiteren Produkten aus unterschiedlichen Verwendungsbereichen. Der Händler berief sich auf eine voreingestellte Zustimmung und die Bestandskundenausnahme.
Was hat das Gericht entschieden?
Ein bereits gesetztes Häkchen ersetzte die erforderliche Einwilligung nicht. Die Ausnahme für eigene ähnliche Waren erlaubte keine Werbung für beliebige weitere Produkte. Ähnlichkeit muss sich am typischen Verwendungszweck oder Bedarf der gekauften Ware orientieren.
Was bedeutet das für Werbemails?
Für die Ausnahme zählt nicht nur, dass derselbe Shop beide Waren verkauft. Bei einem Newsletter müssen die konkret beworbenen Angebote mit dem früheren Kauf verglichen werden.
Grenzen der Entscheidung
Ältere Entscheidung im Eilverfahren. Aussagen zum damaligen Hinweistext sind im zeitlichen Kontext zu lesen. Die unionsrechtliche Einordnung kostenloser Konten wurde später durch Inteligo Media konkretisiert.
Fundstelle und Zitierung
Veröffentlichte Urteilsabschrift (PDF)
Nachlesen: Gründe zum Opt-in und zu § 7 Abs. 3 Nr. 2 UWG.
OLG Jena, Urteil vom 21.04.2010 – 2 U 88/10. Ein Einkauf erlaubt keine Newsletter für das gesamte Sortiment. Erläuterung: MailClaim, Quellenabgleich 2. November 2026.
Zusammen lesen
- EuGH C-654/23: Inteligo Media: Auch ein kostenloses Konto kann eine Kundenbeziehung begründen
- LG Nürnberg-Fürth 4 HK O 655/21: Ein Hinweis auf Widerspruch ist noch keine ausdrückliche Einwilligung
Weitere Entscheidungen: Bestandskunden · Werbemail als Beweis sichern