- Gericht
- Hanseatisches OLG
- Aktenzeichen
- 15 W 32/25
- Entscheidung
- · Beschluss
- Bezug zum Thema
- Werbemail
Worum ging es?
Ein Rechtsanwalt bestellte Kontaktlinsen und erhielt eine Bestellbestätigung mit einem Newsletter-Link und einem Hinweis auf Klimaschutzprojekte des Händlers. Im Beschwerdeverfahren ging es um diese Zusätze in der ohnehin geschuldeten Bestellmail.
Was hat das Gericht entschieden?
Das OLG untersagte die werblichen Zusätze ohne Einwilligung oder vollständig erfüllte Bestandskundenausnahme. Die Pflicht zur elektronischen Bestellbestätigung rechtfertigt nicht zugleich zusätzliche Werbung. Auch ein Imagehinweis kann werblich sein.
Was bedeutet das für Werbemails?
Transaktionsmail und Werbung müssen inhaltlich getrennt geprüft werden. Ein Newsletter-Link ist nicht allein deshalb erlaubt, weil er zusammen mit einer Bestellung versandt wird.
Grenzen der Entscheidung
Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz. Das Gericht setzte für die Beschwerde 300 € Streitwert an; das ist weder eine Auszahlung noch Schadensersatz. Die Wertbemessung hängt vom konkreten Unterlassungsinteresse ab.
Fundstelle und Zitierung
Veröffentlichter Entscheidungstext
Nachlesen: Tenor; Gründe zur Bestellbestätigung und Streitwertfestsetzung.
Hanseatisches OLG, Beschluss vom 19.03.2026 – 15 W 32/25. Newsletter-Link und Imagewerbung in einer Bestellbestätigung. Erläuterung: MailClaim, Quellenabgleich 2. November 2026.
Zusammen lesen
- BGH VI ZR 225/17: Eine Bewertungsbitte bleibt auch zusammen mit einer Rechnung Werbung
- BGH VI ZR 65/04: Der Streitwert richtet sich nach dem einzelnen Empfänger
Weitere Entscheidungen: Werbebegriff · Werbemail als Beweis sichern