EuGH C-673/17

Planet49: Vorangekreuzte Kästchen sind keine aktive Zustimmung

Gericht
EuGH
Aktenzeichen
C-673/17
Entscheidung
· Urteil
Bezug zum Thema
Übertragbarer Grundsatz

Worum ging es?

Ein Online-Gewinnspiel enthielt ein bereits angekreuztes Feld zur Speicherung und Auswertung von Cookies. Der EuGH musste die unionsrechtlichen Voraussetzungen dieser Einwilligung bestimmen.

Was hat das Gericht entschieden?

Für die streitige Speicherung oder den Zugriff auf Endgeräteinformationen genügt kein voreingestelltes Kästchen, das der Nutzer abwählen muss. Die Zustimmung erfordert ein aktives Verhalten; Informationen müssen unter anderem die Funktionsdauer und mögliche Zugriffe Dritter erfassen.

Was bedeutet das für Werbemails?

Die Entscheidung erläutert den aktiven und informierten Charakter einer Einwilligung. Diese Grundsätze sind auch bei der Gestaltung von Newsletter-Anmeldungen zu berücksichtigen.

Grenzen der Entscheidung

Kein Urteil über einen Schadensersatzanspruch wegen Werbemails. Gegenstand waren Cookies; für die konkrete Reichweite einer E-Mail-Werbeeinwilligung sind zusätzlich die einschlägigen Werberegeln und der verwendete Text zu prüfen.

Fundstelle und Zitierung

Amtlicher Volltext bei CURIA

Nachlesen: Tenor Nr. 1–3.

EuGH, Urteil vom 01.10.2019 – C-673/17. Planet49: Vorangekreuzte Kästchen sind keine aktive Zustimmung. Erläuterung: MailClaim, Quellenabgleich 2. November 2026.

Zusammenfassung des verlinkten Entscheidungstexts. Die Erläuterung ist keine amtliche Veröffentlichung und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Hinweise zur Quellenarbeit.

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