- Gericht
- EuGH
- Aktenzeichen
- C-61/19
- Entscheidung
- · Urteil
- Bezug zum Thema
- Übertragbarer Grundsatz
Worum ging es?
Ein Telekommunikationsunternehmen bewahrte Kopien von Kundenausweisen auf. Vertragsklauseln und die Gestaltung der Zustimmung sollten die Einwilligung belegen. Für eine Ablehnung bestanden zusätzliche formale Hürden.
Was hat das Gericht entschieden?
Der Verantwortliche muss aktives und informiertes Einwilligen nachweisen. Vorangekreuzte Felder, irreführende Angaben zur Möglichkeit eines Vertragsschlusses ohne Einwilligung oder zusätzliche Hürden bei ihrer Verweigerung können einen solchen Nachweis ausschließen.
Was bedeutet das für Werbemails?
Bei Newsletter-Formularen sind nicht nur angekreuzte Felder zu prüfen, sondern auch die Wahlmöglichkeiten und die Information vor dem Klick. Ein Vertragsabschluss allein beweist keine freiwillige Zustimmung zu zusätzlichen Zwecken.
Grenzen der Entscheidung
Der Ausgangsfall betrifft Ausweiskopien, nicht E-Mail-Werbung. Übertragen werden die Anforderungen an die Einwilligung, nicht ein bestimmtes Prozessergebnis oder ein Geldbetrag.
Fundstelle und Zitierung
Nachlesen: Tenor; insbesondere Rn. 35–52.
EuGH, Urteil vom 11.11.2020 – C-61/19. Orange România: Der Verantwortliche muss echte Zustimmung nachweisen. Erläuterung: MailClaim, Quellenabgleich 2. November 2026.
Zusammen lesen
- OLG München 29 U 599/24 e: Erzwungener Newsletter bei der Kontoeröffnung
- BGH VI ZR 721/15: Produkte und werbende Unternehmen müssen erkennbar sein
Weitere Entscheidungen: Einwilligung · Werbemail als Beweis sichern