- Gericht
- BGH
- Aktenzeichen
- I ZR 65/14
- Entscheidung
- · Urteil
- Bezug zum Thema
- Werbemail
- ECLI
- ECLI:DE:BGH:2016:140116UIZR65.14.0
Worum ging es?
Die Facebook-Funktion „Freunde finden“ nutzte importierte Kontakte für Einladungs- und Erinnerungsnachrichten an Personen, die nicht Mitglied des Netzwerks waren. Ein Verbraucherverband griff diese Praxis an.
Was hat das Gericht entschieden?
Ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers stellen die vom Netzwerk versandten Einladungen eine unzumutbare Belästigung dar. Der Versand dient der Gewinnung weiterer Mitglieder. Die Betätigung der Funktion durch einen registrierten Nutzer ersetzt die Zustimmung des Nichtmitglieds nicht.
Was bedeutet das für Werbemails?
Eine Einladung kann Werbung sein, obwohl sie kein Produktangebot und keinen Preis enthält. Maßgeblich ist auch die Förderung der eigenen Dienstleistung durch das Einwerben weiterer Nutzer.
Grenzen der Entscheidung
Der Fall betrifft vom Plattformanbieter versandte Einladungen. Weitere Teile des Urteils behandeln Irreführung bei der Registrierung und Verjährungswissen eines Verbands; sie begründen keine allgemeine Entschädigung für Netzwerk-Nachrichten.
Fundstelle und Zitierung
Nachlesen: Leitsatz a; Entscheidungsgründe zur E-Mail-Werbung.
BGH, Urteil vom 14.01.2016 – I ZR 65/14. Facebook-Einladungen an Nichtmitglieder waren unerlaubte Werbung. Erläuterung: MailClaim, Quellenabgleich 2. November 2026.
Zusammen lesen
- BGH I ZR 208/12: Eine Empfehlungsmail kann dem Unternehmen zugerechnet werden
- OLG Hamm 18 U 154/22: Akquise über Immobilienportale ist nicht vom Werberecht ausgenommen
Weitere Entscheidungen: Werbebegriff · Werbemail als Beweis sichern