- Gericht
- AG München
- Aktenzeichen
- 161 C 12736/22
- Entscheidung
- · Urteil
- Bezug zum Thema
- Werbemail
Worum ging es?
Ein Kundenkonto war rund vier Jahre nicht genutzt worden. In dieser Zeit war auch keine weitere Werbung versandt worden. Der Anbieter griff anschließend auf die ursprünglich erteilte Newsletter-Einwilligung zurück.
Was hat das Gericht entschieden?
Das AG nahm unter diesen Umständen ein Erlöschen der alten Einwilligung an und untersagte weitere Werbung. Es stellte auf die lange beiderseitige Inaktivität und die dem Anbieter bekannte Nichtnutzung ab.
Was bedeutet das für Werbemails?
Bei reaktivierten Verteilern ist nicht allein das Datum eines alten Opt-ins entscheidend. Kontonutzung, laufender Kontakt und die Erwartungen des Empfängers können für die Reichweite der Zustimmung erheblich sein.
Grenzen der Entscheidung
Einzelfallentscheidung eines Amtsgerichts. Sie begründet keine allgemeine gesetzliche Vierjahresfrist für alle Einwilligungen. Andere Konstellationen und die Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind gesondert zu prüfen.
Fundstelle und Zitierung
Amtlicher Volltext bei Bayern.Recht
Nachlesen: Rn. 28–34.
AG München, Urteil vom 14.02.2023 – 161 C 12736/22. Eine alte Einwilligung kann nach langer Inaktivität ihre Wirkung verlieren. Erläuterung: MailClaim, Quellenabgleich 2. November 2026.
Zusammen lesen
- AG Bonn 104 C 227/15: Gewinnspiel-Einwilligung nach vier Jahren ohne tragfähigen Nachweis
- BGH III ZR 196/17: Eine Erklärung kann mehrere klar bezeichnete Werbekanäle erfassen
Weitere Entscheidungen: Einwilligung · Werbemail als Beweis sichern