OLG München 29 U 1682/12

Die erste Bestätigungsmail im Double-opt-in ist gesondert zu prüfen

Gericht
OLG München
Aktenzeichen
29 U 1682/12
Entscheidung
· Urteil
Bezug zum Thema
Werbemail

Worum ging es?

Eine Steuerberatungsgesellschaft erhielt eine Aufforderung zur Bestätigung einer Newsletter-Anmeldung und danach eine Begrüßungsmail. Der Anbieter konnte die ursprüngliche Anmeldung durch die Empfängerin nicht nachweisen.

Was hat das Gericht entschieden?

Das OLG behandelte schon die Bestätigungsaufforderung als Werbung und untersagte sie ohne nachgewiesenes Einverständnis. Die spätere Mail wurde wegen der im Verfahren zugrunde gelegten Bestätigung anders beurteilt.

Was bedeutet das für Werbemails?

Das Urteil macht die Beweisfrage beim ersten Kontakt sichtbar. Ein Versandsystem muss auch erklären können, wodurch die erste Bestätigungsanfrage veranlasst wurde.

Grenzen der Entscheidung

Aus der Entscheidung folgt kein generelles Verbot des Double-opt-in. Sie muss zusammen mit der BGH-Rechtsprechung zum Einwilligungsnachweis gelesen werden. Der Volltext vermerkt eine beschränkte Revisionszulassung, keinen hier nachgewiesenen späteren Ausgang.

Fundstelle und Zitierung

Veröffentlichte Urteilsabschrift (PDF)

Nachlesen: Tenor I; Gründe zur Bestätigungsaufforderung.

OLG München, Urteil vom 27.09.2012 – 29 U 1682/12. Die erste Bestätigungsmail im Double-opt-in ist gesondert zu prüfen. Erläuterung: MailClaim, Quellenabgleich 2. November 2026.

Zusammenfassung des verlinkten Entscheidungstexts. Die Erläuterung ist keine amtliche Veröffentlichung und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Hinweise zur Quellenarbeit.

Zusammen lesen

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