- Gericht
- EuGH
- Aktenzeichen
- C-21/23
- Entscheidung
- · Urteil
- Bezug zum Thema
- Übertragbarer Grundsatz
Worum ging es?
In der Sache „Lindenapotheke“ klagte ein Apotheker gegen einen Mitbewerber wegen des Vertriebs von Arzneimitteln über eine Onlineplattform. Das Verfahren betraf unter anderem die Durchsetzung von Datenschutzrecht über das Wettbewerbsrecht.
Was hat das Gericht entschieden?
Das Rechtsbehelfssystem der DSGVO schließt nationale Regeln nicht aus, nach denen Mitbewerber Datenschutzverstöße als unlautere Geschäftspraktiken vor Zivilgerichten verfolgen dürfen. Daneben behandelt das Urteil die Einordnung von Bestelldaten zu Arzneimitteln als Gesundheitsdaten.
Was bedeutet das für Werbemails?
Bei Werbemails muss zwischen dem persönlich betroffenen Empfänger, einem Mitbewerber und klageberechtigten Verbänden unterschieden werden. Sie können sich auf unterschiedliche Anspruchsgrundlagen stützen.
Grenzen der Entscheidung
Kein Werbemail-Fall und keine allgemeine Klagebefugnis für jeden Empfänger nach § 8 UWG. Die Voraussetzungen des nationalen Wettbewerbsrechts müssen zusätzlich erfüllt sein. Der EuGH spricht keinen Geldbetrag für eine Werbemail zu.
Fundstelle und Zitierung
Nachlesen: Tenor Nr. 1; Abschnitt zur ersten Vorlagefrage.
EuGH, Urteil vom 04.10.2024 – C-21/23. Auch Mitbewerber können bestimmte DSGVO-Verstöße verfolgen. Erläuterung: MailClaim, Quellenabgleich 2. November 2026.
Zusammen lesen
Weitere Entscheidungen: Grundlagen · Werbemail als Beweis sichern