- Gericht
- BGH
- Aktenzeichen
- I ZR 25/19
- Entscheidung
- · Urteil
- Bezug zum Thema
- Elektronische Post
- ECLI
- ECLI:DE:BGH:2022:130122UIZR25.19.0
Worum ging es?
Nach der Vorabentscheidung des EuGH beurteilte der BGH die Werbeeinblendungen in der Nachrichtenliste eines kostenlosen E-Mail-Kontos. Der Nutzer hatte allgemein eine werbefinanzierte Variante des Dienstes gewählt.
Was hat das Gericht entschieden?
Die allgemeine Bereitschaft, für einen kostenlosen Dienst Werbung zu erhalten, genügt für diese Inbox-Werbung nicht. Der Nutzer muss vor seiner Einwilligung klar und präzise erfahren, dass Werbenachrichten zwischen den privaten E-Mails erscheinen.
Was bedeutet das für Werbemails?
Werbeeinwilligungen müssen die tatsächliche Darstellung abdecken. Eine pauschale Zustimmung zu Werbung kann für eine besondere, nachrichtenähnliche Werbeform zu unbestimmt sein.
Grenzen der Entscheidung
Hier wird das Urteil „Inbox-Werbung II“ von 2022 erläutert, nicht der frühere Vorlagebeschluss unter demselben Aktenzeichen von 2020. Die Entscheidung betrifft keine feste Geldentschädigung.
Fundstelle und Zitierung
Nachlesen: Leitsatz; Entscheidungsgründe zur informierten Einwilligung.
BGH, Urteil vom 13.01.2022 – I ZR 25/19. Ein kostenloses Mailkonto erlaubt nicht jede Form von Inbox-Werbung. Erläuterung: MailClaim, Quellenabgleich 2. November 2026.
Zusammen lesen
Weitere Entscheidungen: Werbebegriff · Werbemail als Beweis sichern