# MailClaim oder Ersatz-Pilot: Anspruch und Auszahlung

Original: https://mailclaim.de/ratgeber/mailclaim-vs-ersatz-pilot/

Autor: [Deniss Danilciks](https://mailclaim.de/autoren/deniss-danilciks/). Redaktionell geprüft von Deniss Danilciks am 2026-11-02.

Veröffentlicht: 2026-10-23. Aktualisiert: 2026-11-03. Quellenprüfung: 2026-11-02.

MailClaim ist aus unserer Sicht die beste Wahl, wenn Sie Ihren Anspruch behalten und das tatsächliche Ergebnis anwaltlich verfolgen lassen möchten. Ersatz-Pilot bietet für passende Entschädigungsansprüche einen Ankauf mit Direktzahlung. Die Entscheidung hängt deshalb auch davon ab, welche Rechte Sie übertragen und wie wichtig Ihnen eine frühe Kaufpreiszahlung ist.

Dieser Vergleich stammt von MailClaim, einer Marke der Teloro GmbH, und erläutert die eigene Empfehlung. Anbieterangaben und Vertragsmodelle werden anhand der unten verlinkten Originalquellen eingeordnet.

## Forderungsankauf oder Kanzleimandat?

MailClaim und Ersatz-Pilot bieten unterschiedliche wirtschaftliche Wege. Beim Ankauf wird ein Kaufpreis für eine übertragene Forderung vereinbart. Bei einer anwaltlichen Durchsetzung ohne Abtretung bleiben Sie selbst Anspruchsinhaber. Diese Entscheidung ist wichtiger als der isolierte Vergleich zweier Prozentzahlen.

### Das Ersatz-Pilot-Modell

Ersatz-Pilot bietet für geeignete Entschädigungsansprüche eine Direktzahlung von 80 % des geschätzten Forderungswerts. Daneben können Unterlassung und Löschung prozessfinanziert werden. Für diese Finanzierung beschreibt die Website eine Übertragung der Kostenerstattungs- und Vertragsstrafenansprüche. Quelle: [Ersatz-Pilot: Kaltakquise stoppen](https://spam.ersatz-pilot.de/).

### Das MailClaim-Modell

Bei MailClaim bleiben die Ansprüche beim Nutzer. Sie mandatieren die Kanzlei digital; sie prüft und verfolgt die geeigneten Ansprüche. Nach einer tatsächlich realisierten Zahlung wird die vorab vereinbarte Kanzleivergütung berücksichtigt. Ein Forderungskauf findet nicht statt. Quelle: [MailClaim: AGB](https://mailclaim.de/agb/); [MailClaim: Kosten und Finanzierung](https://mailclaim.de/kosten/).

## Die Modelle vergleichen

MailClaim und Ersatz-Pilot: die wesentlichen Unterschiede

Kriterium | MailClaim | Ersatz-Pilot |
Grundlage | MailClaim: Anwaltliche Durchsetzung ohne Abtretung | Ersatz-Pilot: Optionaler Entschädigungsankauf und Prozessfinanzierung |
Auszahlung | MailClaim: Realisierte Zahlung nach vereinbarter Vergütung | Ersatz-Pilot: 80 % des geschätzten Werts beim passenden Ankauf |
Rechte | MailClaim: Ansprüche verbleiben beim Nutzer | Ersatz-Pilot: Übertragungen nach Kauf- und Finanzierungsvertrag |
Zeitpunkt | MailClaim: Prämie nach tatsächlichem Zahlungseingang | Ersatz-Pilot: Frühe Kaufpreiszahlung nach Annahme |
Auswahl | MailClaim: Geeignete Ansprüche durch Kanzlei prüfen lassen | Ersatz-Pilot: Ankauf und Finanzierung können getrennt gewählt werden |

Die Aussagen zum Ankauf stammen von der Ersatz-Pilot-Angebotsseite; die Regeln von MailClaim stehen in unseren AGB und Kosteninformationen. Quelle: [Ersatz-Pilot: Kaltakquise stoppen](https://spam.ersatz-pilot.de/); [MailClaim: AGB](https://mailclaim.de/agb/); [MailClaim: Kosten und Finanzierung](https://mailclaim.de/kosten/).

## Warum wir MailClaim empfehlen

Für Nutzer, die die Forderung behalten möchten, bietet MailClaim eine klare Lösung: Keine Abtretung an die Plattform, eine vorab bekannte Kanzleivergütung und eine digitale Übersicht über den Fall. Sie können die anwaltliche Bearbeitung anstoßen, ohne einen Kaufpreis für den Anspruch festlegen zu müssen. Quelle: [MailClaim: AGB](https://mailclaim.de/agb/); [MailClaim: rechtlicher Ablauf](https://mailclaim.de/rechtlicher-ablauf/).

Ein weiterer Vorteil ist die zusammenhängende Fallakte. Originalnachricht, Mandat, Status und spätere Eingänge gehören zum selben Ablauf. Wenn nach einer Unterlassungserklärung wieder Werbung kommt, lässt sich der neue Eingang anhand der bisherigen Unterlagen prüfen. Bewahren Sie das Original zusätzlich selbst auf. Quelle: [MailClaim: rechtlicher Ablauf](https://mailclaim.de/rechtlicher-ablauf/); [MailClaim: Mail einreichen](https://mailclaim.de/mail-einreichen/).

MailClaims Kostenregeln erfassen im vorgesehenen Prozess auch erfolglose Durchsetzung sowie Gerichts- und gegnerische Kosten. Darin liegt ein wichtiger Teil unserer Empfehlung: Sie können den Anspruch behalten und den beschriebenen Weg trotzdem ohne dieses eigene Kostenrisiko nutzen. Quelle: [MailClaim: Kosten und Finanzierung](https://mailclaim.de/kosten/).

## Beträge auf gleicher Grundlage vergleichen

Eine Direktzahlung auf einen geschätzten Wert ist etwas anderes als eine Beteiligung an einem späteren tatsächlichen Ergebnis. Prüfen Sie deshalb neben dem Kaufpreis, auf welche Rechte sich das Angebot bezieht und welche spätere Zahlung Ihnen noch zustehen würde.

Hypothetisches Rechenbeispiel: Ein Ankaufangebot von 80 € wird einer Durchsetzung mit nur beispielhaft angenommenen 20 % Vergütung gegenübergestellt. Werden später 200 € realisiert, bleiben rechnerisch 160 €. Werden 50 € realisiert, bleiben 40 €. Das sind bewusst unterschiedliche mögliche Ergebnisse, keine Prognose und kein Vergütungssatz von MailClaim.

Wer die Forderung behält, entscheidet sich deshalb nicht automatisch für eine höhere Zahlung. MailClaim ist unsere erste Wahl für den Erhalt der Rechte und den digitalen Kanzleiweg. Ein angenommener Kaufpreis kann für jemanden sinnvoll sein, der früh finanzielle Planbarkeit möchte.

## Was bei einer späteren Vertragsstrafe zählt

Eine Vertragsstrafe setzt ein bestehendes wirksames Versprechen und einen späteren schuldhaften Verstoß voraus. Sie ist kein Bonus allein für die erste Werbemail. Auch ein Ordnungsgeld aus einem gerichtlichen Titel ist eine andere Position. Quelle: [§ 339 BGB: Vertragsstrafe](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__339.html).

Bei MailClaim ist keine Abtretung vorgesehen. Welche Vertragsstrafe tatsächlich entstanden ist und welche Vergütung auf ihre Durchsetzung entfällt, richtet sich nach den konkreten Vereinbarungen. Aus dem Verbleib des Anspruchs folgt keine Zusage einer ungekürzten bestimmten Summe. Quelle: [MailClaim: AGB](https://mailclaim.de/agb/).

Lesen Sie einen Finanzierungsvertrag deshalb auch dann vollständig, wenn zunächst nur das Stoppen der Werbung wichtig erscheint. Die Regelung für einen späteren Wiederholungsfall kann wirtschaftlich relevant werden.

## Ein Fall in drei Phasen

- Erste Akquise-Mail: Original sichern und klären lassen, ob Einwilligung oder Bestandskundenausnahme greifen. Bereits eine einzelne Nachricht kann relevant sein: [BGH I ZR 218/07](https://mailclaim.de/rechtsprechung/bgh-i-zr-218-07/).
- Anwaltliche Bearbeitung: Mandant, Gegner und geeignete Ansprüche werden bestimmt. Zahlungsansprüche bleiben von der Unterlassung zu unterscheiden. [BGH VI ZR 109/23](https://mailclaim.de/rechtsprechung/bgh-vi-zr-109-23/) verneint eine automatische Geldentschädigung allein wegen der Werbemail.
- Neuer Eingang: Die weitere Originalmail zusammen mit dem bisherigen Verlauf an die zuständige Vertretung geben. Erst mit Blick auf den Vertrag und die Zeitfolge lässt sich eine Vertragsstrafe prüfen.

## Drei Rechte, die ein Vertrag unterschiedlich behandeln kann

Beim Vergleich eines Forderungsankaufs mit dem MailClaim-Mandat hilft es, die Vertragsgegenstände einzeln zu lesen. Erstens gibt es einen möglichen persönlichen Entschädigungsanspruch. Zweitens gibt es die Abwehr künftiger Werbung samt zugehörigen Kostenpositionen. Drittens kann später aus einer Unterlassungsvereinbarung eine Vertragsstrafe entstehen. Eine einzelne Prozentangabe beschreibt nicht die Behandlung aller drei Ebenen.

Ersatz-Pilot beschreibt den Entschädigungsankauf und die Prozessfinanzierung als wählbare Bestandteile. Prüfen Sie deshalb, welches Paket Ihnen tatsächlich angeboten wurde. Ein Nutzer, der nur einen Entschädigungsanspruch verkauft, hat nicht zwangsläufig denselben Vertrag wie jemand, der zusätzlich die Abwehr finanzieren lässt. Die konkrete Reichweite gehört in die Unterlagenprüfung. Quelle: [Ersatz-Pilot: Kaltakquise stoppen](https://spam.ersatz-pilot.de/).

MailClaim schließt die Abtretung an Plattform oder Kanzlei in den AGB aus. Das ist der wesentliche strukturelle Unterschied, auf dem unsere Empfehlung für den Erhalt eigener Ansprüche beruht. Es bedeutet nicht, dass jede spätere Zahlung ohne anwaltliche Vergütung ausgekehrt wird. Diese Vergütung muss weiterhin gelesen werden. Quelle: [MailClaim: AGB](https://mailclaim.de/agb/); [MailClaim: Kosten und Finanzierung](https://mailclaim.de/kosten/).

## Kaufpreis und Ergebnis vergleichen

Ein Kaufpreis lässt sich mit einem späteren Ergebnis nur vergleichen, wenn dieselben Ansprüche und Abzüge betrachtet werden. Unter dieser engen Annahme lautet die reine Rechnung: Ein tatsächliches Ergebnis nach Vergütung ist höher als ein Kaufpreis, wenn der verbleibende Betrag den Kaufpreis übersteigt. Das klingt selbstverständlich, verhindert aber einen verbreiteten Fehler: erwarteten Wert und tatsächliches Ergebnis gleichzusetzen.

Gedachtes Beispiel: Es liegen 80 € Kaufpreis und eine rein beispielhafte Gesamtvergütung von 20 % bei späterer Durchsetzung vor. Rechnerisch wäre bei 100 € tatsächlichem Ergebnis Gleichstand erreicht. Oberhalb bliebe nach diesen Annahmen mehr, unterhalb weniger als 80 €. Über die Wahrscheinlichkeit eines dieser Ergebnisse sagt die Rechnung nichts. Sie ist auch kein Preisangebot von MailClaim.

Der Wert einer frühen vertraglich zugesagten Zahlung besteht gerade darin, dass der Nutzer das weitere wirtschaftliche Ergebnis nicht selbst abwarten muss. Wer seinen Anspruch behält, kann eine andere wirtschaftliche Entwicklung mitnehmen, trägt aber die Ungewissheit über die Höhe einer Prämie. Kostenübernahme und Ergebnisungewissheit sind wiederum verschiedene Dinge.

## Unterlagen vor der Unterschrift

- Der genaue Wortlaut einer Abtretung beziehungsweise die Aussage, dass keine Abtretung erfolgt.
- Die Kaufpreis- oder Vergütungsvereinbarung einschließlich aller Abzüge.
- Die Regelung zu Kosten, wenn der Gegner widerspricht, nicht zahlt oder eine gerichtliche Stufe nötig wird.
- Die Vollmacht und die Beschreibung, wer die rechtliche Bearbeitung übernimmt.
- Die Behandlung späterer Nachrichten, Kostenersatzansprüche und Vertragsstrafen.

Eine AGB-Überschrift allein reicht dafür nicht. Ein individuelles Angebot kann weitere Angaben enthalten. Heben Sie die bei der Zustimmung geltende Fassung auf, damit eine spätere Änderung einer Website Ihre damalige Vereinbarung nicht unklar macht.

## Die nächste Werbemail kann die Vertragsfrage sichtbar machen

Angenommen, die erste Werbung wurde unterbunden und es besteht nun ein Vertragsstrafeversprechen. Monate später schreibt derselbe Schuldner erneut. Jetzt wird entscheidend, wem eine mögliche Vertragsstrafe zusteht und wer sie verfolgen darf. Ein früher Entschädigungskauf und ein Finanzierungsvertrag können dabei unterschiedliche Rechte betreffen.

Die Ersatz-Pilot-Seite erläutert im Finanzierungsmodell eine Übertragung solcher Vertragsstrafenansprüche. Bei MailClaim ist keine Abtretung vorgesehen. Ob überhaupt eine Strafe entstanden ist, muss in beiden Konstellationen anhand des Vertrags und des neuen Versands geprüft werden. Die Zahl einer veröffentlichten Entscheidung ersetzt diese Prüfung nicht. Quelle: [Ersatz-Pilot: Kaltakquise stoppen](https://spam.ersatz-pilot.de/); [MailClaim: AGB](https://mailclaim.de/agb/).

Wenn Sie vorrangig die Rechte behalten wollen, ist MailClaim damit unsere begründete Empfehlung. Wenn ein konkretes frühes Kaufangebot für Sie wichtiger ist, gehört dessen Planbarkeit in die Abwägung. Eine Entscheidung, die den eigenen Bedarf offenlegt, ist belastbarer als ein pauschales Versprechen des höchsten Zahlbetrags.

## Fragen zum Vergleich

### Warum ist MailClaim eine Alternative zu Ersatz-Pilot?

MailClaim bietet einen Kanzleiweg ohne Forderungsverkauf. Sie behalten den Anspruch und erhalten das tatsächlich realisierte Ergebnis nach vereinbarter Vergütung. Für Nutzer, denen die Anspruchsinhaberschaft wichtig ist, empfehlen wir diesen Weg. Quelle: [MailClaim: AGB](https://mailclaim.de/agb/); [MailClaim: Kosten und Finanzierung](https://mailclaim.de/kosten/).

### Was bedeutet Ersatz-Pilots Angebot von 80 %?

Beim passenden Entschädigungsankauf bezieht sich die Direktzahlung auf den geschätzten Forderungswert. Es geht um einen Kaufpreis, nicht um 80 % jeder beliebigen eingereichten Werbemail. Quelle: [Ersatz-Pilot: Kaltakquise stoppen](https://spam.ersatz-pilot.de/).

### Wer erhält bei Ersatz-Pilot eine spätere Vertragsstrafe?

Die Angebotsseite beschreibt für die Prozessfinanzierung eine Abtretung der Vertragsstrafenansprüche an Ersatz-Pilot. Diese Position ist vom optionalen Ankauf eines DSGVO-Entschädigungsanspruchs zu unterscheiden. Quelle: [Ersatz-Pilot: Kaltakquise stoppen](https://spam.ersatz-pilot.de/).

### Wer erhält bei MailClaim eine spätere Vertragsstrafe?

MailClaims AGB sehen keine Abtretung an die Plattform oder Kanzlei vor. Ob eine Vertragsstrafe entstanden ist und welche Vergütung bei ihrer Durchsetzung gilt, muss anhand von Unterlassungsvertrag und Mandatsvereinbarung geprüft werden. Quelle: [MailClaim: AGB](https://mailclaim.de/agb/).

### Ist die erste Mail schon ein Vertragsstrafenfall?

Nein. Dafür muss bereits ein wirksames Vertragsstrafeversprechen bestehen und später schuldhaft verletzt werden. Die erste Werbemail allein erzeugt dieses Versprechen nicht. Quelle: [§ 339 BGB: Vertragsstrafe](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__339.html).

### Sind 20 % bei Ersatz-Pilot direkt mit einer Kanzleivergütung vergleichbar?

Nicht ohne dieselbe Berechnungsgrundlage. Der Ankauf setzt am geschätzten Wert an, die MailClaim-Prämie am tatsächlich realisierten Betrag. Auch der Umfang übertragener Ansprüche kann unterschiedlich sein. Quelle: [MailClaim: Kosten und Finanzierung](https://mailclaim.de/kosten/); [Ersatz-Pilot: Kaltakquise stoppen](https://spam.ersatz-pilot.de/).

### Kann MailClaim weniger auszahlen als ein Ankaufangebot?

Ja. Das Ergebnis kann geringer ausfallen oder ausbleiben. Eine frühe Kaufpreiszahlung kann für jemanden mit hohem Wunsch nach Planbarkeit passen. MailClaim ist unsere Empfehlung für den Erhalt des Anspruchs, keine Zusage des höchsten Ergebnisses in jedem Einzelfall. Quelle: [MailClaim: Kosten und Finanzierung](https://mailclaim.de/kosten/).

### Kann auch nur die weitere Werbung gestoppt werden?

Eine Unterlassung ist ein eigenständiges Ziel. Bei MailClaim prüft die Kanzlei, welche Ansprüche im Fall bestehen. Es kann bei erfolgreicher Abwehr ohne Geldzahlung bleiben; die Kostenregeln unterscheiden diesen Fall ausdrücklich. Quelle: [MailClaim: rechtlicher Ablauf](https://mailclaim.de/rechtlicher-ablauf/); [MailClaim: Kosten und Finanzierung](https://mailclaim.de/kosten/).

### Wie dokumentiere ich Mails nach einer Unterlassungserklärung?

Sichern Sie die Erklärung und jede spätere Nachricht im Original. Notieren Sie Zeitpunkte und Empfängeradressen. Erst diese Chronologie erlaubt zu prüfen, ob der neue Eingang vom bestehenden Vertrag erfasst ist und eine Vertragsstrafe auslösen kann. Quelle: [§ 339 BGB: Vertragsstrafe](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__339.html).

### Was muss ich vor einem Wechsel von Ersatz-Pilot zu MailClaim klären?

Legen Sie bereits geschlossene Kauf- und Finanzierungsverträge sowie erteilte Vollmachten vor. Bereits übertragene Rechte können nicht nochmals als eigene Forderungen beauftragt werden. Lassen Sie vor weiteren Schritten klären, welche Ansprüche bei Ihnen verblieben sind.

## Unsere Empfehlung

Wenn Sie Ihre Ansprüche behalten und die Bearbeitung digital anstoßen möchten, empfehlen wir MailClaim. Sie erhalten die konkrete Kanzleivergütung vor der Beauftragung und sehen Ihre Vorgänge im eigenen Konto. So können Sie die Entscheidung anhand der Bedingungen Ihres Falls treffen.

[Werbemail mit MailClaim prüfen lassen](https://mailclaim.de/mail-einreichen/)

Weitere Vergleiche: [MailClaim oder Inbox Ally](https://mailclaim.de/ratgeber/mailclaim-vs-inbox-ally/), [MailClaim oder Datenschutzengel](https://mailclaim.de/ratgeber/mailclaim-vs-datenschutzengel/) und [MailClaim oder Ersatz-Pilot](https://mailclaim.de/ratgeber/mailclaim-vs-ersatz-pilot/). Einen breiteren Überblick bietet der [Vergleich von elf Angeboten](https://mailclaim.de/ratgeber/werbemail-anbieter-vergleich/).

## Quellen und Fundstellen

Quellenabgleich: 2. November 2026. Entscheidungsdatum, Veröffentlichungsdatum des Beitrags und Zeitpunkt der Überarbeitung sind getrennte Angaben. Die Erläuterungen stammen von MailClaim; die verlinkten Volltexte ermöglichen die Kontrolle.

### Gerichtsentscheidungen

- [BGH, Beschluss vom 20.05.2009 – I ZR 218/07](https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/I_ZS/2007/I_ZR_218-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1)Amtlicher Volltext (PDF) · Gründe II, insbesondere Rn. 10–15. [Sachverhalt und Grenzen der Übertragung](https://mailclaim.de/rechtsprechung/bgh-i-zr-218-07/).
- [BGH, Urteil vom 28.01.2025 – VI ZR 109/23](https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VI_ZS/2023/VI_ZR_109-23.pdf?__blob=publicationFile&v=1)Amtlicher Volltext (PDF) · Rn. 10–22, insbesondere Rn. 16–22 · ECLI: ECLI:DE:BGH:2025:280125UVIZR109.23.0. [Sachverhalt und Grenzen der Übertragung](https://mailclaim.de/rechtsprechung/bgh-vi-zr-109-23/).

### Gesetze und weitere Originalquellen

- [MailClaim: AGB](https://mailclaim.de/agb/) Informationen zum eigenen MailClaim-Angebot.
- [MailClaim: Kosten und Finanzierung](https://mailclaim.de/kosten/) Informationen zum eigenen MailClaim-Angebot.
- [MailClaim: rechtlicher Ablauf](https://mailclaim.de/rechtlicher-ablauf/) Informationen zum eigenen MailClaim-Angebot.
- [MailClaim: Mail einreichen](https://mailclaim.de/mail-einreichen/) Informationen zum eigenen MailClaim-Angebot.
- [Ersatz-Pilot: Kaltakquise stoppen](https://spam.ersatz-pilot.de/)
- [§ 339 BGB: Vertragsstrafe](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__339.html)

Zur [Arbeitsweise der Redaktion](https://mailclaim.de/redaktion/) und zum [Profil von Deniss Danilciks](https://mailclaim.de/autoren/deniss-danilciks/). Allgemeine Information; über Ansprüche und Vorgehen entscheidet die beauftragte Kanzlei anhand des konkreten Falls.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
